wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.03.2021
2 K 719/20.NW -

Verfügung der Landwirtschafts­kammer bestätigt: Winzer muss Rebstöcke vollständig entfernen

VG Neustadt zu den Folgen einer nicht-ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eines Weinbergs

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 18. März 2021 die Klage eines Winzers aus der Vorderpfalz abgewiesen. Diesem hatte die Landwirtschafts­kammer Rheinland-Pfalz aufgegeben, auf insgesamt 14 von ihm bewirtschafteten Flurstücken alle Rebstöcke zu entfernen.

Die Landwirtschaftskammer hatte ab dem Jahr 2017 mehrere Kontrollen der Rebflächen des Klägers durchgeführt und festgestellt, dass keine der Anlagen ordnungsgemäß bewirtschaftet wurde. Je nach Standort gab es unterschiedliche Erscheinungsbilder des Wildwuchses, Rebzeilen waren teilweise zusammengebrochen und Rebgassen nicht mehr befahrbar. Hinzu kam massiver Pilzbefall, der die Nebenlieger unmittelbar gefährdete. Nachdem auch eine dem Kläger zur Wiederaufnahme einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen war, erließ die Kammer eine Beseitigungsverfügung. Danach hat der Betroffene alle Rebstöcke vollständig einschließlich aller oberirdisch sichtbaren grünen und verholzten Teile und aller Wurzeln im Boden zu entfernen. Für den Fall, dass er der Beseitigungsverfügung nicht innerhalb der ihm hierfür gesetzten Frist nachkomme, drohte sie die Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten des Klägers an.

VG: Anordnung zur Entfernung der Rebstöcke rechtmäßig

Die hiergegen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen: Die Anordnung sei rechtmäßig. Sie finde ihre Rechtsgrundlage in der rheinland-pfälzischen Landesverordnung zum Schutz bestockter Rebflächen vor Schadorganismen - RebflSchV RP -. Danach könne die Landwirtschaftskammer den Besitzer von bestockten Rebflächen verpflichten, die Rebstöcke vollständig zu entfernen. Voraussetzung dafür sei, dass innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre die ordnungsgemäße Bewirtschaftung unterblieben sei. Eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung sei nach der RebflSchV RP unterblieben, wenn die regelmäßigen, für die weinbauliche Nutzung einer bestockten Rebfläche erforderlichen Pflegemaßnahmen, insbesondere Rebschnitt und Bodenpflege, nicht durchgeführt würden. Dies diene der Vermeidung der Verbreitung der Reblaus und anderer Schadorganismen, insbesondere dem Schutz benachbarter Rebflächen.

Traubenernte ändert nichts an behördlichem Einschreiten

Im Fall des Klägers lägen alle Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten vor. Dieser habe in den Jahren 2018 und 2019 seine Flächen nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet und angrenzende Flächen durch Schadorganismen gefährdet. Bei der Überprüfung der Anlagen durch die Landwirtschaftskammer seien in allen Fällen Wildwuchs und Schadorganismen in massiver Ausprägung (Pilzbefall und Blattreblausbefall) vorgefunden worden. Der von dem Kläger angeführte Umstand, dass er auf einem Teil seiner Flächen Trauben geerntet habe, ändere an diesem Befund nichts, denn auch ein verwilderter Zustand könne je nach Rebsorte zu einem (geringen) Ertrag führen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Agrarrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beseitigung | Beseitigen | Entfernen | Entfernung | Reben | Schädlingsbefall | Weinberg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30090 Dokument-Nr. 30090

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30090

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?