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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.06.2021
- 5 K 930/20.KO -
Exakte Angaben bei Anträgen auf Wirtschaftsförderung zwingend erforderlich
Kein Anspruch regionale Wirtschaftsförderung bei vom Antrag abweichendem Investitionsort
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass kein Anspruch auf regionale Wirtschaftsförderung besteht, wenn das zu fördernde Vorhaben an einem von den Antragsunterlagen abweichenden Investitionsort realisiert wird.
Die Klägerin, ein Handwerksbetrieb mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Ortsgemeinden, stellte einen
Klägerin sieht Ablehnung des Antrags als "überspitzten Formalismus" an
Nach erfolglos durchlaufenem
VG: Investitionsort stellt keine bloße Formalität sondern eine subventionserhebliche Tatsache dar
Das Verwaltungsgericht Koblenz folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klage ab. Für die in Streit stehenden Fördermittel der regionalen
Keine Heilungsmöglichkeit durch nachträgliche Verbringen an Antragsort
Auf die seitens der Klägerin genannten Kriterien wie die Postleitzahl oder die nur geringe Entfernung zwischen den Betriebsstätten komme es demgegenüber nicht an. Dabei sähen die einschlägigen Förderbestimmungen auch keine Heilungsmöglichkeit durch das nachträgliche Verbringen der Maschinen an den zunächst angegebenen Standort vor. Das in einer anderen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30407
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