Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.05.2021
- IV ZR 174/20 -
BGH: Grabpflegekosten führen nicht zur Kürzung des Pflichtteilsanspruchs
Auflage des Erblassers zur Grabpflege ändert daran nichts
Grabpflegekosten sind bei der Berechnung des Nachlasswertes für den Pflichtteilsanspruch nicht in Abzug zu bringen, da sie keine Nachlassverbindlichkeiten sind. Dies gilt auch dann, wenn der Erblasser durch eine Auflage den Erben die Grabpflege übertragen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im März 2017 verstorbene Erblasserin hatte mittels eines eigenhändigen Testaments mehrere Personen als Erben bestimmt. Unbedacht blieb ein Mann, den die Erblasserin im Jahr 1981 als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen hatte. Dieser machte nunmehr gegenüber den Erben seinen
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Mannheim wiesen die Klage ab. Über den bereits gezahlten Betrag hinaus bestehen keine weiteren Zahlungsansprüche. Denn die
Bundesgerichtshof verneint Abzug des Grabpflegekosten vom Nachlasswert
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf weitere Zahlungen als
Auflage des Erblassers zur Grabpflege unerheblich
Für ebenfalls unbeachtlich hielt der Bundesgerichtshof den Umstand, dass die Erblasserin die Grabpflege mittels einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 09.04.2019
[Aktenzeichen: 2 C 5493/18] - Landgericht Mannheim, Urteil vom 02.07.2020
[Aktenzeichen: 10 S 23/19]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30457
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30457
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.