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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.07.2021
- L 2 R 360/18 -
Anspruch auf Haushaltshilfe während stationärer Rehabilitation
Rentenversicherung muss Kosten für Ersatzkraft erstatten
Wenn einem Versicherten wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, wird Haushaltshilfe geleistet. Dies gilt, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Eine Haushaltsführung liegt auch vor, wenn Ehegatten sich diese teilen. Dabei spielt es keine Rolle, zu welchen Tageszeiten die Haushaltsaufgaben übernommen werden. Dies entschied der 2. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Ein 41-jähriger Versicherter aus Darmstadt beantragte bei der
Rentenversicherung lehnt Kostenerstattung ab
Die
LSG: Rentenversicherung muss Kosten erstatten
Die Darmstädter Richter verurteilten die
Fehlende eigenen Kräfte für Haushaltshilfen begründet Kostenerstattung für selbstbeschafften Ersatzkraft
Ferner verwiesen die Richter die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2021
Quelle: Hessisches Landessozialgericht, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30572
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