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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2021
- 67 S 17/21 -
Mietminderung von 10 % aufgrund durch Legionellenbelastung bestehende latente Gesundheitsgefahr
Kein Ausschluss des Minderungsrechts bei fehlender Nutzung der Wohnung durch Mieter
Besteht aufgrund einer Legionellenbelastung eine latente Gesundheitsgefahr, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 10 %. Dass der Mieter die Wohnung nicht bewohnt, ändert daran nichts. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Berlin klagte seit dem Jahr 2016 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte gegen die Vermieterin auf Feststellung des Rechts zu einer
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage ab. Ein
Landgericht bejaht Mietminderung in Höhe von 10 %
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieterin. Die hier vom Sachverständigen festgestellte latente Gesundheitsgefahr begründe ein
Kein Ausschluss des Minderungsrechts bei fehlender Nutzung der Wohnung durch Mieter
Nach Auffassung des Landgerichts sei es unerheblich, dass die Mieterin die Wohnung derzeit nicht nutzt. Denn für die Beurteilung eines Mietmangels komme es nicht darauf an, ob sich der Mieter in der Mietsache aufhält oder nicht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.12.2020
[Aktenzeichen: 12 C 183/16]
- Mietmangel wegen Legionellen-Befall liegt nur bei Gesundheitsgefährdung vor
(Amtsgericht München, Urteil vom 25.06.2014
[Aktenzeichen: 452 C 2212/14]) - Legionellenbefall des Trinkwassers kann Mietminderung von 25 % rechtfertigen
(Amtsgericht Dresden, Urteil vom 11.11.2013
[Aktenzeichen: 148 C 5353/13]) - Grenzwertunterschreitender Legionellenbefall in Nachbarwohnung rechtfertigt keine Mietminderung
(Amtsgericht Langen, Urteil vom 27.03.2024
[Aktenzeichen: 55 C 72/23])
Jahrgang: 2021, Seite: 485 WuM 2021, 485
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Dokument-Nr. 30867
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