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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 16.09.2021
- 2 A 66/19 -
VG Osnabrück hebt Baugenehmigung für Seniorenwohnungen Am Salzbach in Bad Rothenfelde auf
Vorhaben verletzt Rücksichtnahmegebot
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die den beigeladenen Wohnungseigentümern vom Landkreis Osnabrück erteilte Baugenehmigung aus Oktober 2015 zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern nebst Carportanlagen und Einstellplätzen auf dem Baugrundstück Am Salzbach in Bad Rothenfelde aufgehoben. Die Mehrfamilienhäuser sind bereits errichtet. Das VG hat damit einer Klage des Eigentümers des unmittelbar westlich davon gelegenen Verbrauchermarktes stattgegeben.
Der Eigentümer des Verbrauchermarktes hatte zunächst Widerspruch gegen die
OVG: Bebauungsplan wegen ungelösten Lärmproblematik aufgehoben
Während des zwischenzeitlich zum Ruhen gebrachten Klageverfahrens hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auf den dort gestellten Normenkontrollantrag des hiesigen Klägers im Mai 2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Südlich der Hannoverschen Straße" der Gemeinde Bad Rothenfelde aufgehoben, der Grundlage für die
VG: Ungelöster Lärmkonflikt stellt Rechtsverletzung des Klägers dar
Auch das Verwaltungsgericht Osnabrück, das das Klageverfahren gegen die
Verletzung des Rücksichtnahmegebotes gegeben
Aus diesem Grund sei eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes gegeben. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30903
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