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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.05.2021
- 2-03 O 347/19 -
Check 24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl hinweisen
LG zu Informationspflichten eines Vergleichsportals im Internet
Das Vermittlungsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Check24 hatte nicht ausreichend darüber informiert, dass mehr als die Hälfte der Anbieter im Vergleich fehlten.
Check24 hatte im Internet den
vzbv rügte fehlenden Hinweise auf eingeschränkte Marktauswahl
Das vermeintliche Topangebot muss längst nicht das günstigste am Markt sein, wenn die Mehrzahl der Versicherer gar nicht in den
LG: Vorgehen verstößt gegen Versicherungsvertragsgesetz
Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2021
Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (ab)
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Dokument-Nr. 30929
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