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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.08.2021
- 2-13 S 20/21 -
Nach fristgerechter Klageeinreichung und Zahlung des Vorschusses besteht keine Pflicht zur Kontrolle der gerichtlichen Zustellung der Klage an Gegenseite
Nachfrageobliegenheit nach Ablauf von sechs Monaten
Wurde fristgerecht Klage eingereicht und der Vorschuss gezahlt, besteht keine Pflicht zur Kontrolle, ob das Gericht die Zustellung der Klage veranlasst hat. Eine Obliegenheit zur Nachfrage besteht aber gemäß dem Gedanken aus § 204 Abs. 2 BGB nach Ablauf von sechs Monaten. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist im Dezember 2019 ging die
Keine Pflicht zur Kontrolle des gerichtlichen Vorgehens
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers. Die
Nachfrageobliegenheit nach Ablauf von sechs Monaten
Nach Auffassung des Landgerichts bestehe aber gemäß des Gedankens aus § 204 Abs. 2 BGB eine Nachfrageobliegenheit nach einem Ablauf von sechs Monaten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 11.12.2020
[Aktenzeichen: 310 C 73/19]
Jahrgang: 2021, Seite: 1205 GE 2021, 1205 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2021, Seite: 731 NZM 2021, 731
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Dokument-Nr. 31050
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