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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.01.2022
- 5 C 6.20 -
Erreichen des Regelrentenalters schließt Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz nicht aus
Kostenübernahme für notwendige Arbeitsassistenz auch im Rentenalter möglich
Ein schwerbehinderter Mensch kann im Rahmen der Zuständigkeit des Integrationsamts für begleitende Hilfen im Arbeitsleben die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz auch nach Erreichen des Regelrentenalters beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der 1951 geborene Kläger ist blind und mit einem Grad der Behinderung von 100 als schwerbehindert anerkannt. Die Leistungen für eine Assistenzkraft in Höhe von monatlich 1.650,- Euro (22 Wochenstunden), die er für seine selbständige Tätigkeit als Lehrer, Berater und Gewerbetreibender erhielt, erbrachte der beklagte Landeswohlfahrtsverband nur bis zum 30. Juni 2016, weil der Kläger ab dem 1. Juli 2016 eine Altersrente beziehe. Den Antrag des weiterhin erwerbstätigen Klägers, die Kosten vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 weiter zu übernehmen, lehnte er ab. Widerspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an diesen zurückverwiesen.
Weder Wortlaut noch Auslegung des Gesetzes stehen Kostenübernahme entgegen
Für den Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2017
[Aktenzeichen: VG 11 K 4774/16.F] - Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 27.02.2020
[Aktenzeichen: VGH 10 A 1852/18]
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Dokument-Nr. 31286
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