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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2022
- 10 K 1175/19 E -
Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung
GmbH war bei Insolvenzeröffnung nicht vermögenslos
Die Auflösung einer GmbH wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt regelmäßig noch nicht zu einer Verlustrealisierung i.S.d. § 17 EStG. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.
Die Klägerin erwarb im Frühjahr 2014 Geschäftsanteile an einer GmbH zum symbolischen Kaufpreis von 1 €. Daneben gewährte sie der GmbH ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 320.000 €, um deren drohende
Insolvenzverfahren eröffnet und Masseunzulänglichkeit angezeigt
Im September 2014 wurde das
FG lehnt begehrte Verlustberücksichtigung nach § 17 EStG ab
Im Verfahren begehrte die Klägerin für den Veranlagungszeitraum 2014 die Berücksichtigung eines Verlustes aus § 17 EStG in Höhe von 320.001 €. Infolge der Insolvenzeröffnung sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit einer Rückzahlung des der GmbH gewährten Darlehens zu rechnen gewesen. Der Ausfall der Darlehensforderung sei zu diesem Zeitpunkt endgültig gewesen und habe zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung geführt. Der Beklagte lehnte eine
FG: Kein Auflösungsverlust zu berücksichtigen
Das FG hat die Klage abgewiesen. Im Streitjahr sei kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2022
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31987
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