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Landgericht Koblenz, Urteil vom 04.07.2022
- 1 O 328/21 -
Verblasster Parkausweis stellt keine Amtspflichtverletzung der Behörde dar
Bürger muss Abschleppkosten bei verblasster Parkberechtigung tragen
Ist der Parkausweis verblichen und das Ordnungsamt lässt deswegen das Auto abschleppen, muss der Bürger die Kosten dafür tragen. Das hat das Landgericht Koblenz (LG) entschieden.
Der Kläger ist berechtigt, Sonderparkplätze für Schwerbehinderte zu nutzen. Im Jahr 2020 erhielt er zum Nachweis dieser Berechtigung von der Stadt B., der Beklagten, einen
Stadt verweigerte Kostenübernahme
Diese verweigerte die Kostenübernahme. Sie argumentierte, der
Wahl der "falschen" Stempelfarbe stellt keine Pflichtverletzung der Behörde dar
Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Nach einer Vernehmung der Ehefrau des Klägers und eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung B. zeigte es sich überzeugt, dass der
Stadt muss wegen überwiegendes Mitverschulden des Klägers Kosten nicht übernehmen
Der Kläger habe selbst dafür sorgen müssen, dass der unleserlich gewordene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2022
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32050
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