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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2022
- 5 Sa 1584/21 -
Easyjet Base BER - erste Kündidungswelle im Dezember 2020: Easyjet durfte Kündigungen wegen Reduzierung von Flugzeugen am BER aussprechen
Kündigungen aus betriebstechnischen Gründen gerechtfertigt
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat über betriebsbedingte Kündigungen entschieden, die die Fluggesellschaft Easyjet in Folge einer Reduzierung der am Flughafen BER stationierten Flugzeuge ausgesprochen hat.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fluggesellschaft hat in einem Interessenausgleich mit der Personalvertretung vereinbart, im Zuge der Herausnahme/Verlegung von 16 der zuvor 34 Flugzeuge aus der
LAG bejahrt Wirksamkeit der Kündigungen der ersten Kündigungswelle
Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sind die ausgesprochene Kündigungen der ersten Kündigungswelle wirksam. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, die Kündigungen seien durch betriebsbedingte Gründe gerechtfertigt. Es sei aufgrund der unternehmerischen Entscheidung zur
Kündigungen trotz Verstoßes gegen § 17 Absatz 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz wirksam
Bei der Sozialauswahl habe die Beklagte den bestehenden Beurteilungsspielraum nicht überschritten. Dass die Beklagte anders als in § 17 Absatz 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz vorgesehen das Schreiben zur Einleitung des Konsultationsverfahrens der Bundesagentur nicht gleichzeitig mit der Einleitung des Konsultationsverfahrens, sondern erst gemeinsam mit der Massenentlassungsanzeige zugeleitet habe, führe nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Es handle sich um eine verfahrensordnende Vorschrift, deren Verletzung nach dem Zweck der Vorschrift auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben nicht zur Nichtigkeit der Kündigung führe. Das Landesarbeitsgericht hat im Hinblick auf die Frage der Folgen eines Verstoßes gegen § 17 Absatz 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2022
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32061
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