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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.08.2022
- 1 K 88/22 -
Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin nur von Anwohnern angreifbar
Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte können lediglich durch Anwohner geltend gemacht werden
Nur Anwohner können sich im Land Berlin gegen die Umbenennung einer Straße wehren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Mannes abgewiesen, der sich gegen die beabsichtigte Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte gewandt hatte, ohne dort zu wohnen.
Der in Berlin-Lichtenberg wohnende Kläger wandte sich im Juni 2021 gegen die Entscheidung des Bezirksamts Mitte von Berlin, die Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo Straße umzubenennen. Das Bezirksamt wies den Widerspruch zurück und erhob eine Gebühr in Höhe von 148,27 Euro.
Klage mangels Klagebefugnis abgewiesen
Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Hinsichtlich der Umbenennung der Mohrenstraße fehle es dem Kläger an der erforderlichen
Erhobene Widerspruchsgebühr rechtmäßig
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32094
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