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Landgericht München I, Urteil vom 20.01.2022
- 3 O 17493/20 -
Verletzung des Persönlichkeitsrechts aufgrund automatischer Weitergabe der dynamischen IP-Adresse an Google bei Aufruf einer Webseite
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 100 €
Wird die dynamische IP-Adresse eines Webseitennutzers automatisch an Google weitergeleitet, so liegt darin ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Dies begründet nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern auch einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 €. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei Aufruf einer Internetseite wurde die dynamische IP-Adresse des Nutzers automatisch an Google weitergeleitet. Nachdem ein Webseitennutzer davon erfuhr, machte er gegenüber der Betreiberin der Internetseite einen
Anspruch auf Unterlassung wegen Persönlichkeitsverletzung
Das Landgericht München I entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Unterlassung der
Weitergabe der IP-Adressen nicht erforderlich zur Nutzung von Google Fonts
Die
Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 100 €
Dem Kläger stehe zudem gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2022
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 290 ZD 2022, 290
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Dokument-Nr. 32160
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