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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 13.09.2022
- 3 K 1799/19.WI -
Dienstherr muss Förster auch Tierarztkosten für Verletzung des Diensthundes außerhalb des Dienstes erstatten
Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch
Ein Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten bei Verletzung des Diensthundes, auch wenn der Hund selbst nicht "im Dienst" war. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.
Ein verbeamteter
Jagdhunde eines Förster nicht nur bei Jagd im Dienst
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gab der Klage auf Zahlung der Tier-arztkosten statt. Die Voraussetzungen für den beamtenrechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 32165
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