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Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.09.2022
- VI R 34/20 -
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium
Studienkosten für steuerfreies Stipendium sind nicht absetzbar
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium um steuerfreie Leistungen zu kürzen sind, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält.
Die Klägerin absolvierte im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden
Geltend gemachter Aufwand mit Stipendium abgegolten
Die Aufwendungen der Klägerin für ihr Masterstudium stellen dem Grunde nach vorweggenommene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32370
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