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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.01.2023
- 6 StR 133/22 -
Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG aufgehoben
BGH weist Verfahren an das Landgericht Braunschweig zurück
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Braunschweig vom September 2021 aufgehoben, mit dem vier frühere Manager der Volkswagen AG vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden waren. Gegenstand des Verfahrens war die Gewährung von Arbeitsentgelten an freigestellte Betriebsräte in den Jahren 2011 bis 2016, die Zahlungen an Vergleichsgruppen erheblich überstiegen.
Das Landgericht hat die Angeklagten, zwei frühere Vorstände für den Bereich Personal und zwei frühere Personalleiter der Volkswagen AG, vom Vorwurf der
BGH hebt Freisprüche auf - Urteilsfeststellungen genügen nicht den gesetzlichen Darstellungsanforderungen
Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche aufgehoben. Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass der objektive Tatbestand einer
Bonuszahlungen außer Betracht gelassen und Vorsatz nicht geklärt
So ist dem Urteil insbesondere nicht zu entnehmen, nach welchem System die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Braunschweig, Urteil vom 28.09.2021
[Aktenzeichen: 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19)]
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Dokument-Nr. 32543
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