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Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.12.2022
- IV R 21/19 -
BFH konkretisiert Rechtsprechung zu steuerschädlichen Vorbehalten in Bezug auf eine Pensionszusage
Uneingeschränkter Widerrufsvorbehalt bei Pensionszusage ist steuerschädlich
Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Im Streitfall hatte die Rechtsvorgängerin der Klägerin eine betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter eingeführt und für die hieraus resultierenden Verpflichtungen sog.
BFH bestätigt Auffassung des Finanzamts
Auch der BFH sah den Vorbehalt als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2023
Quelle: Bundesfinanzamt, ra-online, (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32740
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