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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.05.2023
- 2 K 1026/22/KO -
Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ist rechtswidrig
Auch kein Rückgriff auf die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthaltene Auffangermächtigung gerechtfertigt
Für die gegenüber einer Anbieterin von Telekommunikationsdienstleistungen ergangene Sperrungsanordnung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Beklagte erließ im Rahmen der Glücksspielaufsicht eine
Sperranordnung mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig
Die angegriffene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32939
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