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Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 02.05.2023
- 8 A 2361/22 -
Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldbehörde rechtswidrig
Verfügung einer Fahrtenbuchauflage erst bei erfolgloser oder unzumutbarer Täterfeststellung zulässig
Im Streit um eine Fahrtenbuchauflage hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der Klage einer Fahrzeughalterin aus dem Rhein-Erft-Kreis in zweiter Instanz stattgegeben.
Mit dem Pkw der Klägerin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts um 26 km/h überschritten. Diese
Kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen unzumutbar
Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht die
Täter hätte hier ohne nennenswerten Aufwand ermittelt werden können
Dem ist die Bußgeldbehörde hier nicht gerecht geworden. Ihr lag ein klares Tatfoto vor. Dass die Klägerin sich auf ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32951
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