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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2023
- 23 Sa 1107/22 -
Kündigung wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen bei Deutschen Welle unwirksam
Antisemitischer Äußerungen vor Beginn der Beschäftigung stellt keinen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung einer Gehobenen Redakteurin in der Redaktion „Middle East“ des Senders Deutsche Welle, der antisemitische und israelfeindliche Veröffentlichungen für einen arabischen Sender vor ihrer Beschäftigung bei der Deutschen Welle vorgeworfen wurden, für unwirksam erachtet . Es hat damit die arbeitsgerichtliche Entscheidung bestätigt.
Im November 2021 hatte die Süddeutsche Zeitung in ihrem Beitrag „Ein Sender schaut weg“ über frühere antisemitische Äußerungen der Redakteurin berichtet. Nach Recherche durch ein Expertenteam hat der Sender das
Sender beantragt gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Der Sender hatte im Berufungsverfahren zur Begründung der
LAG : Kündigung ist unwirksam
Das Landesarbeitsgericht hat die außerordentliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2023
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33051
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