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Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 04.08.2023
- 1 A 193/21 -
Alleinerbe muss Kosten für Unterbringung der Katzen des Erblassers in einem Tierheim tragen
Alleinerbe als Eigentümer und Halter der Katzen
Werden die Katzen eines Verstorbenen in ein Tierheim untergebracht, so hat der Alleinerbe des Verstorbenen die dadurch entstandenen Kosten zu tragen. Der Alleinerbe ist Eigentümer und Halter der Katzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2020 wurde in Niedersachsen der Leichnam eines Mannes in seiner Wohnung gefunden. Der Verstorbene hielt in der Wohnung zwei
Kostentragungspflicht für Unterbringung der Katzen in Tierheim
Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied gegen die Klägerin. Diese habe die Kosten der
Alleinerbe als Halter der Katzen des Erblassers
Die Klägerin sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Halterin im engeren Sinn, da sie zum einen die Bestimmungsmacht über die Tiere erlangt hatte und zum anderen den Besitz an ihnen ausübte. Die Klägerin habe zudem ein eigenes Interesse an den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33282
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