wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 10.10.2023
15 O 7223/23 -

Keine Erstattung von Reisekosten für Rechtsanwalt wegen Terminabladung bei verwaistem beA Postfach

Anwalt hätte beA kontrollieren müssen - elektronische Postfach auch mobil abrufbar

Das Landgericht München I hat die Klage auf Erstattung der Reisekosten eines Rechtsanwalts in Höhe von rund 1.000 EURO für einen vom Gericht am Vortag aufgehobenen Termin abgewiesen

Der Kläger hatte den Lübecker Rechtsanwalt für einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München beauftragt. Der Termin war für den 12.01.2022 um 15.15 Uhr bestimmt worden. Der Gütetermin wurde am 11.01.2022 aufgehoben, weil die Klage nicht wirksam zugestellt war. Die Terminaufhebung wurde am 11.01.2022 um 10.39 Uhr dem Rechtsanwalt des Klägers in sein elektronisches Postfach (beA) zugestellt. Telefonisch informiert wurde der Rechtsanwalt über die Absetzung des Termins nicht. Der Rechtsanwalt hatte behauptet, bereits am 11.01.2022 um 9.00 Uhr mit seinem Pkw von Lübeck aus losgefahren zu sein. Eine Kontrolle des elektronischen Postfachs sei während der Fahrt nicht möglich gewesen, da sich niemand in seiner Kanzlei befunden und nur er Zugriff auf das elektronische Postfach gehabt habe. Eine Anreise am Verhandlungstag sei ihm wegen der Entfernung nicht zumutbar gewesen. Er habe erst nach Ankunft in Türkenfeld, von der Abladung Kenntnis erhalten.

LG verneint Amtspflichtverletzung seitens der Mitarbeiter des Arbeitsgerichts

Das LG verneinte hier eine Amtspflichtverletzung seitens der Mitarbeiter des Arbeitsgerichts München sowie einen kausalen Schaden des Klägers. Im Wesentlichen führt das Gericht in seinen Urteilsgründen aus, dass das elektronische Postfach auch mobil abrufbar sei. Die Beschäftigten des Arbeitsgerichts mussten den Rechtsanwalt deshalb nicht anrufen, da sie darauf vertrauen durften, dass ihn die Abladung noch rechtzeitig erreiche, so das Gericht. Auch wenn die Distanz Lübeck – München nahezu durch die gesamte Republik führt, war es bereits fernliegend anzunehmen, der Klägervertreter würde für einen Termin um 15.15 Uhr bereits am Vortag um 9.00 Uhr abreisen. Naheliegend wäre eine Flugverbindung oder alternativ eine Zugverbindung am Termintag gewesen. Selbst im Falle der Nutzung des eigenen Pkws wäre nicht zu erwarten gewesen, dass der Klägervertreter am Morgen des Vortages aufbricht. Ebenso wenig war für die Geschäftsstelle absehbar, dass die Kanzlei des Klägervertreters in dieser Zeit gänzlich verwaist war und weder eine Kanzleikraft noch der Rechtsanwalt selbst (über einen mobilen Zugang) von eingehenden beA-Nachrichten Kenntnis erhält.

Schaden selbst verschuldet

Daraus zieht das Gericht den Schluss, dass „der Klägervertreter in diesem Fall schon wegen seiner außergewöhnlich frühen Abreise, mit der niemand rechnen musste, durchaus gehalten [war], entweder seine Kanzlei so zu organisieren, dass dort eingehende Nachrichten alsbald zur Kenntnis genommen werden, oder er hätte technisch dafür sorgen müssen, dass er selbst von Eingängen per beA zeitnah Kenntnis erhält. Deshalb kam das LG zu dem Schluss, dass der Rechtsanwalt die Reisekosten selbst schuldhaft verursacht hat. Zur Überzeugung der Kammer lag deshalb keine Amtspflichtverletzung vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2023
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Amtshaftungsrecht | Berufsrecht der Anwälte

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33506 Dokument-Nr. 33506

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33506

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?