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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2023
- 13 S 33/23 -
Linksabbieger darf bei Sichtbehinderung nur unter besonderer Vorsicht Gegenverkehr kreuzen
Geradeausverkehr darf links abbiegende Fahrzeuge rechts überholen
Ist für einen Linksabbieger die Sicht auf den Gegenverkehr durch ein anderes Fahrzeug behindert, so darf er nur unter besonderer Vorsicht den Gegenverkehr kreuzen. Zudem dürfen links abbiegende Fahrzeug rechts überholt werden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 kam es auf einer Kreuzung im Saarland zu einem
Amtsgericht wies Schadensersatzklage ab
Das Amtsgericht Saarbrücken wies die Schadensersatzklage ab. Seiner Auffassung nach hafte die Klägerin allein für die Unfallfolgen, da sie ihre Sorgfaltspflicht aus § 9 Abs. 3 StVO missachtet habe, indem sie den Beklagten nicht habe durchfahren lassen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.
Landgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Landgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Sie habe den Unfall wegen eines Verstoßes gegen § 9 Abs. 3 StVO allein verursacht. Dafür spreche der Beweis des ersten Anscheins.
Keine Erschütterung des Anscheinsbeweis wegen Sichtbehinderung
Zwar könne der Anscheinsbeweis erschüttert werden, so das Landgericht, wenn der Vorfahrtsberechtigte bei Beginn des Abbiegevorgangs für den Wartepflichtigen noch nicht sichtbar war. So lag der Fall hier aber nicht. Die Klägerin habe den Beklagten aufgrund einer
Kein Überholen bei unklarer Verkehrslage
Dem Beklagten sei nach Ansicht des Landgerichts kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2024
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 31.03.2023
[Aktenzeichen: 37 C 221/22 (08)]
- Kein Anscheinsbeweis gegen Linksabbieger bei Kollision mit entgegenkommendem Rechtsabbieger an ampelgeregelter Kreuzung
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 31.01.2019
[Aktenzeichen: 22 U 211/16]) - Linksabbieger muss bei Regen und Dunkelheit auf Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht mit unbeleuchtetem Fahrzeug rechnen
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017
[Aktenzeichen: 4 U 29/17])
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Dokument-Nr. 33686
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