Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.04.2024
- 1 A 10247/23.OVG -
Errichtung von Kleinwindenergieanlagen für den Eigenbedarf ist im Außenbereich privilegiert
Förderung der Windenergie als positiven Beitrag zum Klimaschutz
Die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ist ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Nutzung der Windenergie, auch wenn es nicht mittels Netzeinspeisung des erzeugten Stroms der öffentlichen Energieversorgung, sondern der Deckung des privaten Verbrauchs dient. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Die Kläger beantragten, ihnen einen Bauvorbescheid zur Errichtung von vier
Landkreis zur Erteilung eines Bauvorbescheides verpflichtet
Die hiergegen eingelegte Berufung des Landkreises wies das Oberverwaltungsgericht zurück. Das Verwaltungsgericht habe den Beklagten zu Recht zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheids verpflichtet. Bei der Errichtung und dem Betrieb der vier
Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen
Nicht nachvollziehbar sei die vom Beklagten ferner geltend gemachte Befürchtung, dass bei einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33921
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33921
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.