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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.05.2024
- C-27/23 -
EuGH: Grenzgänger haben Anspruch auf gleiche Familienleistungen
Luxemburgische Regelung führt zu einer Ungleichbehandlung und verstößt gegen Unionsrecht
Grenzgänger müssen die gleichen sozialen Vergünstigungen erhalten wie gebietsansässige Arbeitnehmer.
Ein belgischer Arbeitnehmer arbeitet in Luxemburg und wohnt in Belgien. Als
Indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
In seinem Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass
Der Umstand, dass die Entscheidung über die Unterbringung von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats als dem Aufnahmemitgliedstaat des betreffenden Arbeitnehmers erlassen wurde, kann auf diese Feststellung keinen Einfluss haben. Ebenso wenig kann es darauf ankommen, ob der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2024
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33993
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