Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 31.10.2023
- 101 C 30/23 -
Stornierung einer Flusskreuzfahrt wegen Nutzung des Schiffs zur Unterbringung von behinderten Flüchtlingen begründet Schadensersatzanspruch
Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
Storniert der Reiseveranstalter eine Flusskreuzfahrt, weil er das Schiff freiwillig dem Staat zur Unterbringung von behinderten Flüchtlingen zur Verfügung stellen will, hat der Reisende gemäß § 651 n Abs. 2 BGB Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2023 buchte eine Frau eine
Reisemangel aufgrund Vereitelung der Pauschalreise
Das Amtsgericht Bonn entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 651 n Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Durch die Vereitelung der Pauschalreise habe ein
Kein Vorliegen eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstands
Der
Schadensersatz in Höhe von 450 €
Das Amtsgericht hielt einen Schadensersatz in Höhe von 450 € für angemessen. Es berücksichtigte dabei zum einen, dass der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2024
Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 85 RRa 2024, 85
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34158
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34158
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.