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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.02.2024
- 3 C 243/23 -
Kein Zugang einer mittels Einschreibens mit Rückschein versendeten Betriebskostenabrechnung bei fehlender Abholung der Einschreibesendung
Keine Fingierung des Zugangs der Nebenkostenabrechnung
Eine mittels Einschreibens mit Rückschein versendete Betriebskostenabrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn er die Sendung bei der Post nicht abholt. Der Zugang kann dann auch nicht fingiert werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Berlin-Köpenick unter anderem über den rechtzeitigen
Kein Zugang der Nebenkostenabrechnung
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2024
Quelle: Amtsgericht Berlin-Köpenick, ra-online (zt/GE 2024, 455/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 455 GE 2024, 455
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Dokument-Nr. 34168
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