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Landgericht Lübeck, Urteil vom 11.01.2024
- 15 O 72/23 -
Steuerberater muss Mandanten über die Gefahr einer möglicherweise verbrauchten nur einmal im Leben zu beanspruchenden Vergünstigung aufklären
Finanzamt hatte ohne Antrag speziellen Steuersatz nach § 34 Absatz 3 Einkommensteuergesetz gewährt, der nur einmal im Leben beansprucht werden kann
Manche steuerlichen Ermäßigungen können nur einmal im Leben geltend gemacht werden und sind dann für später verbraucht. Über diese Gefahr muss ein Steuerberater aufklären, auch wenn es dazu noch keine Gerichtsentscheidung gibt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervor.
Ein
Steuerpflichtiger hatte den speziellen Steuersatz gar nicht beantragt
Allerdings hatte der Mann diesen speziellen Steuersatz gar nicht beantragt. Der
Vor dem Landgericht Lübeck verlangt der Mann von dem
Richter: Steuerberater hätte über die Gefahr aufklären müssen, dass die Vergünstigung verbraucht sein könnte
Das Gericht gab dem Mann recht. Der
Nachtrag vom 16.10.2024: In einem neueren Urteil hat auch das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass die Steuervergünstigung gem. § 34 Abs. 3 EStG auch bei fehlendem Antrag verbraucht sein kann.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34300
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