Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.09.2024
- 3 U 179/23 -
Durch vorsätzliche Sachbeschädigung ausgelöste Anpassungsstörung rechtfertigt Schmerzensgeld
Schmerzensgeld für brennende Mülltonne und zerstörte Scheiben
Die Entwicklung einer Anpassungsstörung nach mehreren vorsätzlichen Sachbeschädigungen durch einen in der Nachbarschaft wohnenden Dritten (hier: Feuer im Briefkasten und Mülleimer, Beschädigung zweier Fahrzeuge) kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 700,00 € sowie eine Nutzungsentschädigung für die Reparaturzeit eines der beschädigten Autos zugesprochen.
Der Kläger nimmt den in seiner Nachbarschaft wohnenden Beklagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Der Beklagte hatte im Sommer 2021 im Briefkasten und der Mülltonne des Klägers ein Feuer gelegt, welches ohne Zutun des Klägers erlosch. Einige Wochen später hatte er eine Flasche gegen das klägerische Terrassenfenster geworfen und am selben Tag mittels eines Steines die Windschutzscheibe des Fords und die Fahrerfensterscheibe des Seats des Klägers zerstört. Der Kläger begehrt nach Zahlung von 2.000 € nunmehr noch Ersatz von Reinigungskosten für eines der Fahrzeuge,
Anspruch auf Schmerzensgeld
Die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers hatte teilweise Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 700,00 €. Er habe als Reaktion auf die Übergriffe des Beklagten gemäß den Angaben im psychiatrisch-psychotherapeutischen Gutachten eine
Auch Anspruch auf Reparaturkosten und Nutzungsentschädigung
Der Kläger könne wegen der Beschädigung der Fahrzeuge neben dem Ersatz der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2024
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34459
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34459
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.