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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.10.2024
- 22 O 6/24 -
Foto von "Gruppe Reuß"-Angeklagten durfte nicht veröffentlichet werden
Unterlassungsanspruch wegen Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines unverpixelten Fotos des Klägers durch die Beklagte unter den konkreten Umständen des Einzelfalls rechtswidrig war und künftig zu unterlassen ist.
Der Kläger ist einer der Angeklagten im Strafprozess um die „Gruppe Reuß“ vor dem OLG Stuttgart. Er befindet sich seit seiner Festnahme am 07.12.2022 in Untersuchungshaft. Die Beklagte, die unter anderem einen Fernsehsender betreibt, zeigte in ihrer bundesweit ausgestrahlten Nachrichtensendung „Das Nachtjournal“ vom 30.04.2024 ein
LG bejahrt Unterlassungsanspruch
Das Landgericht hat nunmehr nach mündlicher Verhandlung erneut in der Sache entschieden.. Danach kann der Kläger von der Beklagten die Unterlassung der Ausstrahlung seines
Leitend waren für das Gericht dabei insbesondere folgende Erwägungen: Medien dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht grundsätzlich auf eine anonymisierte
Stigmatisierungsgefahr vor Schuldspruch
Eine den Angeklagten identifizierende
Die besondere Schwere einer angeklagten Tat und ihre als besonders verwerflich empfundene Begehungsweise können im Einzelfall nicht nur ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, sondern auch die Gefahr begründen, dass der Angeklagte eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2024
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34463
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