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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.2024
- V ZR 241/23 -
Zulässige Delegation der Auftragsvergabe an WEG-Verwalter zwecks Sanierung von Außenfenstern
Voraussetzung ist grundlegende Entscheidung über die Vornahme der Arbeiten durch Wohnungseigentümer
Die Wohnungseigentümer können den WEG-Verwalter mit der Auftragsvergabe zwecks Sanierung der Außenfenster betrauen, wenn sie selbst die grundlegende Entscheidung über die Vornahme der Arbeiten getroffen haben und der Verwalter lediglich über die Ausführung entscheiden soll. Ein verbindlicher Entscheidungsmaßstab für den Verwalter muss nicht vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Wohneigentumsanlage im Bergischen Land mussten die Außenfenster erneuert werden. Ein entsprechender Beschluss durch die Wohnungseigentümer lag vor, als die Verwalterin im Juni 2022 durch Beschluss dazu ermächtigt wurde, die Erneuerung der Fensteranlagen zu beauftragen. Dabei wurde ihr aufgegeben, dass die Erneuerung nach Dringlichkeit erfolgen, vorab drei Angebote eingeholt werden und die
Amtsgericht wies Anfechtungsklage ab, Landgericht gab ihr statt
Während das Amtsgericht Wuppertal die Anfechtungsklage abwies, gab ihr das Landgericht Düsseldorf statt. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspreche. Denn jenseits der Vorgaben für die Optik sei die Verwalterin in ihrer Entscheidung über die genaue Ausgestaltung der einzelnen
Bundesgerichtshof bejaht Wirksamkeit des Beschlusses zur Delegation der Auftragsvergabe
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Beklagten. Der Beschluss über die
Kein Erfordernis der Vorgabe eines verbindlichen Entscheidungsmaßstabs
Seit dem neuen Wohneigentumsrecht haben die Wohnungseigentümer nunmehr die Kompetenz, Entscheidungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auf den Verwalter zu delegieren, so der Bundesgerichtshofs. Geht es um eine Erhaltungsmaßnahme sei für eine wirksame
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 01.02.2023
[Aktenzeichen: 95b C 43/22] - Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2023
[Aktenzeichen: 25 S 25/23]
Jahrgang: 2024, Seite: 908 GE 2024, 908 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2024, Seite: 1137 NJW-RR 2024, 1137 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2024, Seite: 823 NZM 2024, 823 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 556 WuM 2024, 556
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Dokument-Nr. 34553
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