wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.08.2021
X ZR 25/20 -

Keine Anrechnung des Anspruchs auf Ausgleichszahlung auf Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten

Ersatzanspruch betrifft Kompensation anderer Schäden als Ausgleichs­zahlungs­anspruch

Der Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) ist nicht auf den Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten anzurechnen. Beide Ansprüche dienen der Kompensation unterschiedlicher Schäden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen einer Flugannullierung machten zwei Fluggäste im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Düsseldorf einen Anspruch auf Ausgleichszahlung sowie Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten geltend. Die beklagte Fluggesellschaft ist ihrer Informationspflicht aus Art. 14 Abs. 2 VO nicht nachgekommen. Das Amtsgericht sprach den Klägern zwar den Ausgleichszahlungsanspruch zu, nicht jedoch den Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Da das Landgericht Düsseldorf dies so bestätigte, legten die Kläger Revision ein. Die Beklagte meinte, die Ausgleichszahlung müsse auf den Erstatzungsanspruch angerechnet werden.

Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Kläger. Diesen stehe gemäß § 280 Abs. 1 BGB und Art. 5 Abs. 1 und 7 VO der Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten zu. Die geschuldete Ausgleichszahlung sei auf den Anspruch nicht anzurechnen. Denn beide Ansprüche dienen der Kompensation unterschiedlicher Schäden. Der Ausgleichszahlungsanspruch sei auf die Entschädigung für die Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Flugannullierung gerichtet. Der Erstattungsanspruch sei auf den Ausgleich der Schäden gerichtet, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Ausgleichsansprüche des Reisenden entstanden sind.

Anrechnung widerspricht Zweck der Informationspflicht

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs stehe eine Anrechnung weder mit dem Zweck der Ausgleichszahlung noch mit dem Zweck der Informationspflicht im Einklang. Sie würde dazu führen, dass ein Verstoß gegen die Informationspflicht für die Fluggesellschaft folgenlos bliebe, obwohl dem Fluggast dadurch ein zusätzlicher Schaden entstanden ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2019
    [Aktenzeichen: 290c C 150/18]
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2020
    [Aktenzeichen: 22 S 314/19]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Anwaltsblatt (AnwBl)
Jahrgang: 2022, Seite: 176
AnwBl 2022, 176
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2021, Seite: 1381
MDR 2021, 1381
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 197
NJW 2022, 197

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34622 Dokument-Nr. 34622

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34622

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?