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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11.02.2007
- 7 BV 06.1073 -
Keine Gebührenfreiheit für tragbare Rundfunkempfangsgeräte in eigener Ferienwohnung
Der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen auch tragbare Empfangsgeräte, die ein Rundfunkteilnehmer nur für wenige Wochen im Jahr in eine eigene Ferienwohnung mitnimmt.
Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich die Klägerin gegen eine Heranziehung zu
Zwar seien die beiden tragbaren Geräte während des Bereithaltens in der Hauptwohnung der Klägerin als sog. Zweitgeräte von der Gebührenpflicht befreit. Jedoch würden sie gebührenpflichtig, sobald sie auch nur vorübergehend in eine eigene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2007
Quelle: ra-online, BayVGH vom 22.02.2007
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Dokument-Nr. 3838
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