wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 27. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2007
2 K 2214/05 -

Kindergeld muss bis Semesterende gezahlt werden

Antrag auf Exmatrikulation bedeutet nicht sofortiges Ende des Studiums

Mit Urteil zum Kindergeldrecht hat sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit der Frage beschäftigt, zu welchem Zeitpunkt ein Studium als abgebrochen angesehen werden kann.

Im Streitfall hatte der Sohn der Klägerin sein Universitätsstudium abgebrochen. Die Klägerin hatte der für das Kindergeld zuständigen Behörde – der Familienkasse - mitgeteilt, dass der Sohn ab 1. April 2005 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen habe, bis 31. März habe er noch studiert. Die Familienkasse gewährte bereits für den Monat März kein Kindergeld mehr. Das begründete sie damit, dass der Antrag auf Exmatrikulation schon am 14. Februar 2005 gestellt worden sei. Es möge sicherlich zutreffen, dass der Sohn aus der Sicht der Universität bis zum 31. März noch als Student angesehen werden könne, das habe jedoch keinerlei Auswirkung auf den Zeitpunkt, zu dem die Berücksichtigung bei der Zahlung des Kindergeldes entfalle. Mit seinem Antrag vom 14. Februar 2005 habe der Sohn eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er sein Studium nicht mehr fortsetzen wolle und habe damit an diesem Tage die Abbruchentscheidung tatsächlich vollzogen.

Die Klage, mit der die Klägerin weiter – unbestritten - vorgetragen hatte, der Sohn habe das Semester zu Ende gebracht und noch im März an Vorlesungen und sonstigen Universitätsveranstaltungen teilgenommen, war erfolgreich.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz führte aus, nach dem Einkommensteuergesetz sei bestimmt, dass ein Kind u. a. berücksichtigt werde, wenn es für einen Beruf ausgebildet werde. Solange Ausbildungsgänge absolviert würden, die im Rahmen einer Ausbildungs – oder Studienordnung liefen und der Auszubildende daran teilnehme, befinde er sich in Berufsausbildung. Im Streitfall sei dies bis zum 31. März der Fall gewesen. Die Absicht, zum Ende des Semesters das Studium zu beenden und dies im Laufe des Studiums gegenüber der Universität kundzutun, stelle keine sofortige tatsächliche Abbruchentscheidung dar. Demgegenüber beschränke sich die Familienkasse auf die Vermutung, dass mit dem Antrag auf Exmatrikulation ein Abschluss der Hochschulausbildung nicht mehr angestrebt werde. Solche subjektiven Merkmale, die nicht durch ein tatsächliches Verhalten des Studierenden objektivierbar seien, beinhalte der gesetzliche Tatbestand aber für den Fall nicht, in dem tatsächlich eine solche Ausbildung noch laufe. Solange ein Ausbildungsabschnitt tatsächlich absolviert werde, seien subjektive Absichten zum zukünftigen Berufsweg unmaßgeblich und außerdem bei den unterschiedlichsten Motivationslagen der Studierenden nicht überprüfbar. Die Meinung der Familienkasse entspreche auch nicht der klarstellenden Bescheinigung der Universität, nach der der Sohn am 14. Februar die Exmatrikulation zum 31. März 2005 beantragt habe. Außerdem ergebe sich aus der Einschreibeordnung der Universität, dass regelmäßig, wenn nichts anderes beantragt worden sei, die Exmatrikulation immer mit Wirkung zum Ablauf des Semesters erfolge. Dass nichts anderes beantragt worden sei, habe die Universität bescheinigt.

Danach war das Kindergeld noch für den Monat März 2005 zu gewähren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Rheinland-Pfalz vom 15.03.2007

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Exmatrikulation | Kindergeld | Student | Studentin | Studium

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3956 Dokument-Nr. 3956

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3956

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?