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Landgericht München I, Urteil vom 20.03.2008
- 7 O 12954/05 -
Schmerzensgeld für Sendung von Filmaufnahmen aus der Psychiatrie
Patient war nicht zu bewusst-rationalen Entscheidungen fähig
Das Landgericht München hat einem Psychiatriepatienten 30.000 EUR Schmerzensgeld wegen Filmaufnahmen zugesprochen.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein junger Mann wegen eines akuten und schwerwiegenden Ausbruchs einer schizophrenen Psychose auf eine geschlossene Station in der Psychiatrie eingeliefert. Dort fanden
Patient klagt auf Schadensersatz, nachdem ihn seine Mitschüler in der Psychiatrie gesehen haben
Nachdem der Mann die Ausstrahlung des Films "Das Wüten des Wahnsinns - Alltag in der Psychiatrie" nicht mehr verhindern konnte, verklagte er den Regisseur und die Produzentin der Dokumentation ebenso wie den ausstrahlenden Sender und den ärztlichen Direktor des Krankenhauses - der die
Hat der Kläger den Filmaufnahmen zugestimmt?
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Kläger den
Sachverständiger: Kläger war nicht in der Lage, den Filmaufnahmen zuzustimmen
Dieser Sichtweise wollten sich die Richter der 7. Zivilkammer nicht anschließen, nachdem der gerichtlich bestellte Sachverständige erläutert hatte, dass der Kläger in seinem Zustand der "psychotischen Ambivalenz" zu bewusst-rationalen Entscheidungen gar nicht in der Lage gewesen sei: Die Erkrankung des Klägers zeichne sich gerade dadurch aus, dass er sich in der akuten Phase nicht entscheiden könne und daher mal so, mal anders und dann auch wieder gar nicht entscheide. Gerade impulshaftes und provokantes Verhalten - wie das sich-ins-Bild-Drängen - sei Teil des Krankheitsbildes. Allen Beklagten sei - so die 7. Zivilkammer in ihrem Urteil -
Wegen des schwerwiegenden Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Klägers verurteilte die Kammer die Beklagten zu einer Geldentschädigung in Höhe von insgesamt € 30.000,00.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2008
Quelle: ra-online, LG München I
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Dokument-Nr. 5831
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