wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 27. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.03.2008
L 1 KR 153/04 -

Bauleiter einer Ein-Personen-Limited ist kein Arbeitnehmer

Keine Sozial­versicherungs­pflicht

Wird der Inhaber einer Ein-Personen-Limited als Bauleiter im Rahmen von Werkverträgen für andere Firmen tätig, so liegt keine Sozial­versicherungs­pflicht vor. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Stahl- und Betonbauer aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg gründete als einziger Shareholder und Generalbevollmächtigter in London eine Ein-Personen-Limited für Betonbau und Mauerwerksarbeiten mit einem Stammkapital von zwei englischen Pfund. Diese Gesellschaft mit Firmensitz in Deutschland schloss mit verschiedenen Bauunternehmen Werkverträge über die Projektierung der Montage von Bauwerken. In Erfüllung dieser Werkverträge war der Stahl- und Betonbauer auf den Baustellen der Bauunternehmen tätig. Bei der Betriebsprüfung eines der Bauunternehmen stellte die Rentenversicherung die Sozialversicherungspflicht des Stahl- und Betonbauers und die Beitragspflicht des Bauunternehmens fest. Dagegen erhob das Bauunternehmen Klage.

Sozialgericht wies Klage ab

Das Sozialgericht Kassel wies die Klage ab. Es bestätigte die Ansicht der Rentenversicherung mit der Begründung, dass die Tätigkeit des Betonbauers als scheinselbständige Tätigkeit unmittelbar für das Bauunternehmen unter dem Dach des rechtlichen Konstrukts der englischen Limited erfolgt sei. Dagegen richtete sich die Berufung des Bauunternehmens.

Landessozialgericht verneint Arbeitnehmereigenschaft des Bauleiters einer Ein-Personen-Limited

Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts gaben hingegen dem Bauunternehmen Recht. Zunächst betonten sie, dass für die Ein-Personen-Limited in der Europäischen Union Niederlassungsfreiheit gelte. Eine ausländische juristische Persone sei in Deutschland auch dann anzuerkennen, wenn sie ihren faktischen Verwaltungssitz in der Bundesrepublik habe. Im Übrigen sei der Betonbauer, der die Meisterprüfung abgelegt habe, selbstständig tätig gewesen. Denn seine Aufgaben hätten sich - anders als bei einem Polier - nicht in dem Einsatz der Produktionsmittel sowie der Mitarbeiter und deren Überwachung erschöpft. Aufgrund der Zuständigkeit für Kalkulation, eigenständige Abwicklung der Bauvorhaben, Abnahme und Abrechnung der Gewerke könne seine Position am ehestens mit derjenigen eines Bauleiters verglichen werden. Dessen Tätigkeit werde aber typischerweise selbstständig verrichtet und insbesondere von selbständigen Architekten oder Ingenieuren angeboten und übernommen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/08 des LSG Hessen vom 21,04,2008

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5937 Dokument-Nr. 5937

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5937

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?