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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 18.06.2008
- 3 U 39/08 -
Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten auf den Inhalt seines Sparbuchs berufen
Sparbuch erbringt Beweis für ausgewiesenes Guthaben
Legt ein Bankkunde ein Sparbuch mit einem Guthaben vor, bei dem die letzte Eintragung Jahrzehnte zurück liegt, so muss die Bank beweisen, dass sie das Guthaben ausgezahlt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Celle klargestellt.
Der Kläger hatte im Jahre 1971 ein Sparkonto eröffnet und das
Landgericht wies die Klage ab: Kläger muss beweisen, dass die Bank das Guthaben noch nicht ausgezahlt hat
Das Landgericht Stade wies die Zahlungsklage in erster Instanz ab, weil es der Bank aufgrund des großen Zeitablaufs praktisch unmöglich sei, den ihr obliegenden Nachweis einer Auszahlung des Guthabens zu führen. Stattdessen hätte der Kläger beweisen müssen, dass die Bank nicht an ihn gezahlt habe.
OLG hebt Landgericht-Urteil auf - Sparbuch erbringt vollen Beweis für Guthaben
Die Berufung des Bankkunden war erfolgreich. Der Senat betont in seinem Urteil, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 30.06.2008
- Das Geld auf einem Sparkonto gehört dem Kontoinhaber - auch wenn ein Dritter dieses eingezahlt hat
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2005
[Aktenzeichen: II ZR 103/03]) - Zu den rechtlichen Konsequenzen eines von Eltern auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegten Sparbuchs und Sparbriefs
(Landgericht Coburg, Urteil vom 18.02.2005
[Aktenzeichen: 33 S 104/04]) - Gemeinsame Ersparnisse von Eheleuten auf Sparkonto eines der Partner: Bei einer Trennung steht jeder Seite die Hälfte zu
(Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 26.06.2006
[Aktenzeichen: 10 U 23/06])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 6288
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