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Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 02.07.2008
- 1 A 223/06 -
Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer ist verfassungsgemäß
Zwangsmitgliedschaft verstößt nicht gegen Europäische Menschenrechtskonvention
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass die Regelung zur Pflichtmitgliedschaft von Ärzten in der Ärztekammer Niedersachsen weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Der Kläger ist ein niedergelassener
Dagegen erhob der Kläger Klage, wiederholte seinen bisherigen Vortrag und führte ergänzend aus, zur Erledigung der Aufgaben der Beklagten bedürfe es einer
Grundsatz der negativen Vereinsfreiheit nicht verletzt
Es führte unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, die
Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG
Die
Kein Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Entgegen der Auffassung des Klägers verstoße seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Göttingen vom 10.07.2008
- Bundessozialgericht bestätigt Zwangsmitgliedschaft der Arbeitgeber in gesetzlicher Unfallversicherung
(Bundessozialgericht, Urteil vom 20.03.2007
[Aktenzeichen: B 2 U 9/06 R]) - Bundesverfassungsgericht sieht Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft als verfassungsgemäß an
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.12.2006
[Aktenzeichen: 1 BvR 2084/05])
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Dokument-Nr. 6348
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