Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 27.08.2008
- 9 O 13805/05 -
Kein Schadenersatz nach Infektion mit Hepatitis-C im Krankenhaus
Keine Beweise für mangelnde hygienische Standards
Krankenhäuser sind eigentlich Orte der Heilung. Und doch ist manchmal genau das Gegenteil der Fall: Man kommt kränker heraus, als man hinein ist.
Die Klägerin hatte sich im Jahr 2004 zu einer Darmoperation in eine Münchner Klinik begeben. Kaum hatte sie das
Richter: Kein schuldhaftes Fehlverhalten der Klinik
Nach dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen hatte sich die Klägerin tatsächlich in der Klinik infiziert. Gleichwohl sah das Gericht kein schuldhaftes Fehlverhalten der Klinik: Der Sachverständige hatte ausgeführt, dass das Auftreten einer Infektion noch keinen Schluss auf die Verletzung hygienischer Standards zulässt. In der Medizin ist es nämlich nach wie vor ein Rätsel, auf welchem Wege - außer etwa durch Blutkontakt - Hepatitis-C übertragen wird. Auch in diesem Fall konnte der Übertragungsweg nicht geklärt werden. Das Gericht konnte angesichts dessen auch nicht feststellen, dass das Infektionsrisiko für die Klinik voll beherrschbar war. Insbesondere ergab eine vom Gericht bei den Gesundheitsbehörden eingeholte Auskunft keine Anhaltspunkte für eine Infektion beim Krankenhauspersonal. Die 9. Zivilkammer wies die Klage daher ab.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 51/08 des LG München I vom 27.08.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6598
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6598
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.