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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2008
- 1 StR 260/08 -
BGH entscheidet zum strafrechtlichen Vorwurf der Vorteilsgewährung bei Verschenken von WM-Tickets an Amtsträger
Im Ergebnis keine Vorteilsgewährung
Der Bundesgerichtshof hat in der so genannten Ticketaffäre um verschenkte Eintrittskarten für die Weltmeisterschaft 2006 den Freispruch des ehemaligen Vorstandschefs des Energiekonzerns EnBW AG, Utz Claassen durch das Landgericht Karlsruhe im Ergebnis bestätigt.
Mit Urteil vom 28. November 2007 hat das Landgericht Karlsruhe den Angeklagten Prof. Dr. Utz Claassen von den Vorwürfen der
Im Dezember 2005 hatte der Angeklagte in der Eigenschaft als damaliger Vorstandsvorsitzender der EnBW AG die Versendung von Weihnachtsgrußkarten veranlasst, denen Gutscheine für
Das Landgericht hat den Angeklagten aus verschiedenen Gründen freigesprochen. Es hat die
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil verworfen. Zwar ist er dem Landgericht nicht darin gefolgt, dass es schon an einem – vom Angeklagten angebotenen oder versprochenen – Vorteil fehle und die Annahme der
Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung die rechtlichen Maßstäbe präzisiert, nach denen das Vorliegen einer solchen Unrechtsvereinbarung zu beurteilen ist. Er hat herausgestellt, dass die Strafvorschrift der
Auszug aus dem Gesetz
§ 333 StGB.
...
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme des Vorteils durch den Empfänger vorher genehmigt hat oder sie auf unverzügliche Anzeige des Empfängers genehmigt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2008
Quelle: ra-online, BGH
- Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2007
[Aktenzeichen: 3 KLs 620 Js 13113/06]
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Dokument-Nr. 6837
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