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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 21.10.2008
- 2 UE 922/07 -
Bus ist günstiger als Bahn: Genehmigung eines Linienbusverkehrs von Frankfurt am Main nach Dortmund ist rechtmäßig
Günstiger Fahrpreis als Genehmigungskriterium
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Genehmigung eines Linienbusverkehrs von Frankfurt am Main nach Dortmund rechtmäßig erteilt worden ist.
Die Deutsche Touring GmbH, ein Frankfurter Verkehrsunternehmen, das u. a. neben der Durchführung von Städte- und Urlaubsreisen ein europaweites Liniennetz mit Omnibussen hauptsächlich im grenzüberschreitenden Verkehr betreibt, hatte im Juli 2005 die
Kriterium des Fahrpreises darf besonderes Interesse beigemessen werden
Die Klage blieb auch in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos. Ebenso wie das Verwaltungsgericht ist auch der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass es nach den in derartigen Verfahren nur eingeschränkt zulässigen gerichtlichen Prüfungsmöglichkeiten rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn dem Kriterium des Fahrpreises bei einer rückläufigen Entwicklung der Realeinkommen eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Jedenfalls stelle es keinen Abwägungsfehler dar, wenn die Genehmigungsbehörde davon ausgeht, dass trotz unbestreitbarer Vorteile des Schienenverkehrs ein zunehmendes Verkehrsbedürfnis für einen alternativen Linienverkehr besteht, weil das Verkehrsangebot der DB aus finanziellen Gründen von Teilen der Bevölkerung nicht genutzt werden könne. Etwas anderes gelte auch nicht bei Berücksichtigung des ermäßigten Fahrpreises für Bahncard-Kunden und des sog. Sparpreises 50.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/08 des VGH Hessen vom 21.10.2008
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Dokument-Nr. 6865
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