Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.12.2008
- BVerwG 3 C 26.07, BVerwG 3 C 38.07 -
Bei mangelnder Fahreignung kann auch eine später erteilte ausländische Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sie einen inländischen Wohnsitz ausweist
Bundesverwaltungsgericht erschwert "Führerscheintourismus"
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Verfahren entschieden, dass dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht aberkannt werden kann, von dieser Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein feststeht, dass sein Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.
Dem Kläger des ersten Verfahrens war im November 2001 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr (2,29 Promille) die deutsche
Gegen den Kläger des zweiten Verfahrens, der 1998 wegen eines durch sein grob verkehrswidriges Verhalten verursachten Verkehrsunfalls rechtskräftig verwarnt worden war, entstand anlässlich einer Verkehrskontrolle im Juni 1999 der Verdacht, dass er Betäubungsmittel konsumiere. Ein Gutachten ergab, derzeit sei noch zu erwarten, dass er mit erhöhter Wahrscheinlichkeit ein Fahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder deren Nachwirkungen führen werde. Daraufhin verzichtete der Kläger im Februar 2000 auf seine deutsche
Das Bundesverwaltungsgericht hat die angegriffenen Urteile im Ergebnis bestätigt und die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Nach § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes und § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnis- Verordnung hat die Fahrerlaubnisbehörde die
An der Anforderung der Gutachten zur Kraftfahreignung und der Aberkennung des Rechts, von der in Tschechien erteilten
Diese Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Anerkennungsgrundsatz lagen in beiden Fällen vor. In den in Tschechien ausgestellten Führerscheinen der Kläger war jeweils ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 83/08 des BVerwG vom 11.12.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7125
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7125
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.