wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 04.03.2009
VerfGH 199/06 -

Verfassungsbeschwerde von drei Universitäten gegen Zugangsregeln zum Masterstudium im Berliner Hochschulgesetz zurückgewiesen

Universitäten sollen zunächst den Verwaltungsrechtsweg beschreiten

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die Verfassungsbeschwerde von drei Berliner Universitäten (Freie Universität, Humboldt-Universität und Technischen Universität) gegen Neuregelungen für Masterstudiengänge im Berliner Hochschulgesetz (§ 10 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BerlHG) als unzulässig zurückgewiesen.

Im Juli 2006 sind im Berliner Hochschulgesetz die Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge neu geregelt worden. Ein Masterstudium kann danach in der Regel jeder aufnehmen, der einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erreicht hat. Nur für bestimmte Masterstudiengänge dürfen die Hochschulen an die Studienbewerber weitere Anforderungen stellen. Damit wollte der Gesetzgeber erreichen, dass möglichst viele Studienabsolventen die Möglichkeit zur Aufnahme eines Masterstudiums bekommen, um die Chancen des gestuften Studiensystems nutzen und die Berufsaussichten verbessern zu können. Alle Zugangsregelungen der Hochschulen bedürfen einer staatlichen Bestätigung, die nach der neuen Gesetzesfassung auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit versagt werden kann.

Universitäten sehen Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie als verletzt an

Drei Berliner Universitäten haben hiergegen Verfassungsbeschwerde bei dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erhoben. Sie sehen ihre verfassungsrechtlich verbürgte Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie (Art. 21 Satz 1 der Verfassung von Berlin) verletzt.

Verfassungsbeschwerde ist unzulässig - Universitäten müssen müssen zunächst im Verwaltungsrechtsweg vorgehen

Der Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerde nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2008 mit dem 4. März 2009 verkündeten Urteil zurückgewiesen, weil es den Universitäten möglich und zumutbar ist, gegen eine Versagung der Bestätigung abweichender Regelungen in Hochschulsatzungen zunächst im Verwaltungsrechtsweg vorzugehen. Die beanstandete gesetzliche Bestimmung greift nicht gezielt in den Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit und in die mit ihr geschützte akademische Selbstverwaltung und Satzungsautonomie ein. Die Universitäten befürchten, dass eine "allgemeine Masterstudiumsberechtigung" verfassungswidrige Auswirkungen etwa auf die Lehrfreiheit entfalten kann. Hierzu kann auf eine fachgerichtliche Vorklärung durch die Verwaltungsgerichte nicht verzichtet werden. Die Erweiterung der staatlichen Überprüfungskompetenz auf eine Zweckmäßigkeitskontrolle von Zulassungsregelungen kann die Universitäten erst dann belasten, wenn die Regelung zur Anwendung kommt. Dies ist bislang nicht der Fall.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 04.03.2009

Aktuelle Urteile aus dem Hochschulrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hochschule | Universität | Hochschulzulassung | Masterstudium

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7541 Dokument-Nr. 7541

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7541

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?