wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 31.03.2009
33 O 25598/05 -

Kirch-Pleite: Gericht weist Klage einer Kirchfirma gegen Deutsche Bank ab

Das Landgericht München I hat eine Klage von über zwei Milliarden EUR der Kirch Group Litigation Pool GmbH gegen die Deutsche Bank abgewiesen. Eine weitere Klage ist noch anhängig. In dem Verfahren vor dem Landgericht München geht es um Schadensersatzforderungen von insgesamt 3,5 Mrd. Euro.

Die Kirch Group Litigation Pool GmbH war – auch – zu dem Zweck gegründet worden, aus abgetretenem Recht die Ansprüche von 17 Unternehmen der KirchGruppe gegen die Deutsche Bank und deren ehemaligen Vorstandssprecher Dr. Breuer durchzusetzen.

Die Klägerin meint, Dr. Breuer habe durch Äußerungen über die finanzielle Situation der KirchGruppe in einem im Februar 2002 ausgestrahlten Fernseh-Interview die Insolvenz der KirchMedia – einem der 17 Unternehmen – und damit letztlich den Zusammenbruch der gesamten KirchGruppe verursacht. Daher sei die Deutsche Bank und Herr Dr. Breuer persönlich verpflichtet, diesen 17 Konzernunternehmen den Schaden zu ersetzen, der diesen infolge des Interviews entstanden sei. Allein dadurch, dass die Aktienpakete der KirchMedia und einer weiteren Kirch-Gesellschaft an ProSiebenSat.1 infolge der Insolvenz hätten veräußert werden müssen, sei ein Schaden von über € 2 Milliarden entstanden. Die Aktienpakete seien nämlich später eben diesen Betrag mehr wert gewesen.

Bereits im Jahre 2006 hatte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 24.01.2006 - XI ZR 384/03 -) wegen des nämlichen Interviews festgestellt, dass einem anderen Unternehmen der Kirch-Gruppe dem Grunde nach Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank und Dr. Breuer zustehen. Dieses Unternehmen war mit der Deutschen Bank zum Zeitpunkt des Interviews durch einen Darlehensvertrag verbunden.

Vertragsbeziehungen mit der Deutschen Bank, die auch im Falle der hier betroffenen 17 Konzernunternehmen Schadensersatzansprüche hätten begründen können, konnte die 33. Zivilkammer nicht feststellen. Lediglich im Falle der KirchMedia hatte die Klägerin auf eine unmittelbare Vereinbarung mit der Deutschen Bank (eine Vertraulichkeitsvereinbarung betreffend die Verschmelzung von KirchMedia mit ProSiebenSat.1) hingewiesen – dies allerdings erst im Laufe des Verfahrens und nach Eintritt der Verjährung entsprechender Ansprüche. Soweit die Klägerin Schadensersatzansprüche der hier betroffenen 17 Konzernunternehmen mit der Schutzwirkung von Vertragsbeziehungen zwischen anderen Unternehmen der KirchGruppe und der Deutschen Bank begründet hatte, verneinte die 33. Zivilkammer eine solche Schutzwirkung und wies die Klage daher insgesamt ab.

Angesichts dieses Ergebnisses ließ die Kammer offen, ob – wie die Beklagten der Klage entgegengehalten hatten – die Klage schon deshalb unzulässig sei, weil das magere Eigenkapital der Klägerin die Erstattung etwaiger Prozesskosten der Beklagten nicht zulasse.

Weitere Klage anhängig

Bei der 33. Zivilkammer ist noch eine weitere Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank und Dr. Breuer anhängig (Az. 33 O 9550/07); dabei geht es um die Höhe des Schadensersatzes für eben jenes Unternehmen der Kirch-Gruppe, dem der Bundesgerichtshof dem Grunde nach bereits einen Schadensersatzanspruch zugesprochen hatte. In diesem Rechtsstreit werden € 1,2 Milliarden gefordert. Das Gericht hat in diesem Rechtsstreit für den 19. Mai 2009 (15.00 Uhr; Sitzungssaal 301, Justizgebäude Lenbachplatz) einen Verhandlungstermin bestimmt, in dem es allerdings ausschließlich um die formale – und für den Ausgang des Rechtsstreits unbedeutende – Frage gehen wird, ob sich eine weitere Person am Rechtsstreit (als sog. Nebenintervenient) beteiligen darf.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landgerichts München I

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7670 Dokument-Nr. 7670

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7670

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?