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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 07.04.2009
- 10 BV 08.1494 -
Partyverbot: An Karfreitag darf in Bayern nicht gefeiert werden
Verbot der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag 2007 war rechtmäßig
Die Landeshauptstadt München durfte die an einem Karfreitag geplante "Heidenspaß-Party" verbieten. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münchens bestätigt.
Der Kläger ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die als Vereinigung von Konfessionslosen für eine Trennung von Staat und Kirche eintritt. Die Landeshauptstadt München untersagte dem Kläger die Durchführung der Veranstaltung "Heidenspaß-Party" am
Feiertagsgesetz verbietet an Karfreitag mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen zu veranstalten
Nach Auffassung des BayVGH war die Verbotsverfügung für die am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen VGH
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Dokument-Nr. 7710
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