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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.01.2009
- 5 Sa 1323/08 -
Mindesthaltbarkeitsdatum-Manipulation: Metzgermeister kann wegen Falschetikettierung von Fleischwaren fristlos gekündigt werden
Umetikettierung führt zu Täuschung der Kunden und Gefahr des massiven Rufschadens für Arbeitgeber
Ein Mitarbeiter, der industrieverpacktes Fleisch umetikettiert und mit einem neuen Mindesthaltbarkeitsdatum versieht, kann aufgrund dieser Tat fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die
Metzgermeister mangelt es an Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesundheit der Kunden
Das Landesarbeitsgericht hielt die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2009
Quelle: ra-online, LAG Köln
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Dokument-Nr. 7856
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