Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 06.05.2009
- 1 K 1283/07 und 1 K 2620/07 -
Busbetrieb braucht keine Bankbürgschaft für beantragte Zuwendungen vorlegen
Verwaltungsgericht erklärt Bedenken der Kreisverwaltung über wirtschaftliche Situation des Busunternehmens für nichtig
Ein Busunternehmen, das über Jahre steuerliche Gewinne erzielt hat und dessen Ertragskraft aus der gezahlten Gewerbesteuer deutlich hervorgeht, darf nicht erst nach Vorlage einer Bankbürgschaft öffentliche Fördermittel ausgezahlt bekommt. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.
Ein Busunternehmen aus dem Märkischen Kreis hat sich vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erfolgreich dagegen zu Wehr gesetzt, dass ihm öffentliche Fördermittel nur nach Vorlage einer (kostenpflichtigen) Bankbürgschaft zur Sicherung eines eventuellen Rückzahlungsanspruches ausgezahlt wurden. Das
Handelsbilanzen wiesen Verluste aus
Der Kreis hatte die Notwendigkeit der Bankbürgschaft damit begründet, dass nach Prüfung der wirtschaftlichen Situation Bedenken bestünden, ob das
Keine Verluste nach steuerrechtlichen Maßstäben
Das Gericht hielt das Vorgehen des Kreises im Einzelfall für ermessensfehlerhaft. Es sei unberücksichtigt geblieben, dass der Busbetrieb nach steuerrechtlichen Maßstäben keineswegs defizitär gewirtschaftet habe. Das
Unverhältnismäßig sei ferner, dass dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 22.05.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7903
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7903
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.