Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.2009
- VerfGH 2/09 -
VerfGH Nordrhein-Westfalen: Wegfall der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen ist rechtmäßig
Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats nicht verletzt
Der Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen in Nordrhein-Westfalen ist mit der Landesverfassung vereinbar. Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit den Normenkontrollantrag der Landtagsabgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen eine entsprechende Neuregelung im Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) zurückgewiesen.
Die im KWahlG
Verfassungsrechtliche Bewertung kann sich in der Zukunft ändern
Der Gesetzgeber sei aber gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig vermitteln könne. Änderten sich die tatsächlichen und normativen Grundlagen wesentlich, könne sich hinsichtlich der Zulässigkeit des neuen Wahlmodus für die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte eine abweichende verfassungsrechtliche Bewertung ergeben.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7944
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7944
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.