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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2009
- 16 A 3137/08 -
OVG Nordrhein-Westfalen: Unterstützung der WestLB AG war rechtmäßig
Maßnahmen zur wirtschaftlichen Verbesserung der WestLB können nicht beanstandet werden
Die Beteiligung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbands an einer Bareinlage zur Erhöhung des Eigenkapitals der WestLB AG in Höhe von 750 Mio. EUR (Kapitalerhöhung) sowie die Bildung eines zusätzlichen Rücklagenfonds zur Sicherung seiner Mitgliedssparkassen und der WestLB AG mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. EUR (Reservefonds) waren rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband (Beklagter) und der Rheinische Sparkassen- und Giroverband sind seit 2004 Anteilseigner der WestLB AG, die im September 2002 aus der Umstrukturierung der ehemaligen Westdeutschen Landesbank - Girozentrale hervorgegangen ist. Für Sommer 2004 wurde das Rating der
Keine Bedenken bei fremdfinanzierter Beteiligung an Kapitalerhöhung und Bildung von Reservefonds
In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Oberverwaltungsgericht aus: Es sei von seinem Aufgabenbereich nach dem Sparkassengesetz gedeckt, dass der Beklagte als Aktionär der WestLB AG überhaupt Maßnahmen zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation (hier: Sicherung eines A-Ratings) ergreife. Dies habe das Gericht tatsächlich und rechtlich vollständig nachgeprüft. Die fremdfinanzierte Beteiligung an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2009
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Dokument-Nr. 8037
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